Kanton LUZERN: Neuer Einkommenssteuerabzug bei Investitionen in Energiewende-Massnahmen seit 01.01.2023
Seit Januar 2023 können Steuerpflichtige im Kanton Luzern die Investitionskosten für eine Photovoltaik-Anlage (PVA) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Gleiches gilt für sämtliche anderen liegenschaftliche „Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen„. So bezeichnen unsere Steuergesetze die Investitionen in „Energiewende-Massnahmen“.
Die kantonale Praxis und Interpretation des Begriffs „Energiewende-Massnahmen“ sind in der Schweiz (leider) noch sehr unterschiedlich. Gerne beraten wir Sie bei Fragen hierzu ganzheitlich, seit anfangs 2023 auch in unserem Büro in Luzern (Kriens).
#Photovoltaik #Steuerabzug #Luzern #Energiewende