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Energiewende: Steueranreiz auch für Personen ohne Immobilien?

Steuerlicher Anreiz für Energiewende-Massnahmen auch für Nichtimmobilienbesitzer?

Die oben erwähnten Steuerabzüge stehen nur Privatpersonen mit Immobilieneigentum zu. Das heisst die gesamte Mieterschaft der Schweiz hat heute steuerlich noch keinerlei Anreize für persönliche Energiewende-Massnahmen (Stand 09.03.2023). Um die heimische Energiewende zu beschleunigen, sollten wir dies ändern.

Erste Ideen: „Recht zum E-Auto Laden“ verbinden mi Steuerabzug des Mieters für von ihm getragene Investitionskosten (wenn der Vermieter nicht innert 6 Monaten selber das Heft in die Hand nimmt; beim Auszug Entschädigungspflicht zu Cost+5%). Ganz generell: Jede Investition einer Privatperson oder Firma in massgebende Energiewende-Massnahmen sollte steuerlich abziehbar sein (z.B. 10% > Nettoeinkommen / Nettogewinn). Hierfür ist wohl eine Gesetzesanpassung bei der Direkten Bundessteuer (DBG) und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) unumgänglich: Gerne beraten und unterstützen wir Organisationen, Firmen, Parlamentarier und anderen Macher auch in diesem Bestreben.

Für die nötige Beschleunigung (catch-up) sollte eine Super-Deduction eingeführt und eine Verdoppelung des Abzugs gewährt werden. Bis wir on-track sind mit der Energiestrategie und unseren internationalen Energiewende-Verpflichtungen als Schweiz. Präjudizien hierfür haben wir: „fiktive PK-Einkäufe“ im Rahmen der privilegierten Liquidationsbesteuerung von Einzelfirmen (Art. 37b DBG) ; „Abzug auf Eigenfinanzierung“ auf dem Sicherheitseigenkapital (Art. 25a(bis) StHG).

Wie immer bei uns: wir sind nur an den Lösungen interessiert; die Einwürfe und „Vorwände“ von Neinsagern und Permakritikern würden wir gerne in einer künftigen Energiegewinnungstechnologie nutzen, welche diese negative Energie in nutzbare Kilowattstunden (kWh) umwandelt.

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