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Neuer Einkommenssteuerabzug

Neuer Einkommenssteuerabzug bei Installation einer Photovoltaik-Anlage (PVA) in Graubünden seit 01.01.2021

Seit Anfang 2021 ist auch in Graubünden bei der Kantons- und Gemeindesteuer die private Investition in eine Photovoltaik-Anlage (PVA) im Investitionsjahr bei der Einkommenssteuer abzugsfähig (Art. 35 Abs. 1 lit. b StG-GR). Bei der Direkten Bundessteuer existiert dieser Abzug bereits seit dem 01.01.2016 (Art. 32 Abs. 2 DBG).

Damit hebt Graubünden sein Steuergesetz bezüglich PVA-Abzugsfähigkeit endlich auf das Energiewende-Niveau von 24 anderen Schweizer Kantonen.

Zur Erinnerung: Bei der Direkten Bundessteuer sind seit 01.01.2020 nebst Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen [bereits bisher], auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau im Jahr der Investition steuerlich abzugsfähig. Hinzu kam per 2020, dass entsprechende Investitionskosten in den zwei folgenden Steuerperioden – im Umfang der bisherigen steuerlichen Nichtberücksichtigung – bei der Einkommenssteuer abgezogen werden dürfen (Investitionskostenübertrag, Art. 32 Abs. 2bis DBG). Für Kantons- und Gemeindesteuerzwecke gilt diese Regelung nun seit 01.01.2021 auch im Kanton Graubünden (Art. 35 Abs. 1bis StG-GR).

Sie haben Fragen zu Steuerthemen & möchten mit einer Photovoltaikanlage Ihre persönliche Energiewende beschleunigen? Gerne beraten wir Sie als Steuerexperten und  in der persönlichen oder geschäftlichen Energiewende.
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Provokativer Zukunfts-Challenge an den kantonalen Gesetzgeber:
Als wievielter Kanton gewährt Graubünden einen steuerlichen Abzug für die Anschaffung einer Hausbatterie zur Speicherung von überschüssigem Solar-/Eigenstrom? Zwischenzeit-Messung: Die Kantone Thurgau + Waadt sollen solche Steuerabzüge bereits realisiert haben. Die spinnen doch, die Thurgauer!? Voll krass, diese Romands. Wir hoffen, Graubündens Politik, lokale Behörden und Energieversorgungsunternehmen (Stichwort PVA-Bürokratitis) und unsere Steuerverwaltung setzen sich künftig ebenfalls vermehrt und geschlossen für Nachhaltigkeit (= Wirtschaftlichkeit) ein. Dazu gehört, bestehende (Ermessens-)Spielräume konsequent zugunsten der Energiewende zu nutzen.

Das Beispiel des steuerlichen PVA-Investitionskostenabzugs zeigt, was möglich ist, wenn in Wirksamkeit und Lösungen gedacht wird – anstatt alte Denkmuster und Scheuklappen weiter zu polieren.

Etwas Energiewende-Wissen: Gebirgskantone wie Graubünden und das Wallis liegen in punkto Jahres-Sonnenertrag bei über 70% der Sahara-Region (an Spitzentagen lassen wir Bergler Afrika gar hinter uns). Da fragt sich der kritische Bürger schon, weshalb bei uns der Photovoltaik-Ausbau noch derart zulegen muss: Zur Erreichung des Ziels einer inländischen Photovoltaik-Stromproduktion von mindestens 44 TWh (gemäss „Energieperspektiven 2050+„, Schweizer Energiestrategie 2050), wird die installierte PVA-Leistung um den Faktor 16 wachsen und sich der jährliche PV-Zubau verfünffachen (von 0.3 GW/Jahr (2020) auf bis zu 1.5 GW/Jahr). Auch vor diesem Hintergrund war es überfällig, dass Graubünden einen minimalen steuerlichen Anreiz für PVA-Installationen schafft.

Jede/r von uns kann seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Und die Uhr tickt: Wer gegen grosse gesetzgeberische Eingriffe und Vorgaben in der Zukunft ist, sollte sich heute umso mehr für rasches Losmarschieren stark machen (‚the [magic] market‘ ain’t gonna do the job alone – environmental history tell us, just sayin..). Vamos! Schliesslich werden durch die inländische Energiewende moderne heimische Arbeitsplätze und exportfähiges Cleantech-KnowHow geschaffen – samt technischer, und digitaler Lösungen. Und am Ende sinken die Energiepreise, was uns allen zugutekommt.

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