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PV-Einkommenssteuerabzug (GR 2021)

Neuer Einkommenssteuerabzug bei Installation einer Photovoltaik-Anlage (PVA) in Graubünden seit 01.01.2021 – Beitrag vom 01/2021 [Update am 09.03.2023]

[Update vom 09.03.2023: Die erste Version dieses News-Beitrags führte aus, dass der Kanton Graubünden für Hausbatterien (Speicherlösung) noch keinen Steuerabzug kennt. Erfreulicherweise hat die Steuerverwaltung Graubünden aber mit der Einführung des Investitionskostenabzugs für Energiewende-Massnahmen im kantonalen und kommunalen Steuerrecht auch die Installation eines Heimspeichers als abzugsfähig eingestuft. Dies im Rahmen der Übernahme der Bundessteuerlösung. Wir haben unseren News-Text entsprechend angepasst.]

Seit Anfang 2021 ist auch in Graubünden bei der Kantons- und Gemeindesteuer die private Investition in eine Photovoltaik-Anlage (PVA) im Investitionsjahr bei der Einkommenssteuer abzugsfähig (Art. 35 Abs. 1 lit. b StG-GR). Bei der Direkten Bundessteuer existiert dieser Abzug bereits seit dem 01.01.2016 (Art. 32 Abs. 2 DBG).

Damit hebt Graubünden sein Steuergesetz bezüglich PVA-Abzugsfähigkeit endlich auf das Energiewende-Niveau von 24 anderen Schweizer Kantonen.

Zur Erinnerung: Bei der Direkten Bundessteuer sind seit 01.01.2020 nebst Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen [bereits bisher], auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau im Jahr der Investition steuerlich abzugsfähig. Hinzu kam per 2020, dass entsprechende Investitionskosten in den zwei folgenden Steuerperioden – im Umfang der bisherigen steuerlichen Nichtberücksichtigung – bei der Einkommenssteuer abgezogen werden dürfen (Investitionskostenübertrag, Art. 32 Abs. 2bis DBG). Für Kantons- und Gemeindesteuerzwecke gilt diese Regelung nun seit 01.01.2021 auch im Kanton Graubünden (Art. 35 Abs. 1bis StG-GR).

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Etwas Energiewende-Wissen: Gebirgskantone wie Graubünden und das Wallis liegen in punkto Jahres-Sonnenertrag bei über 70% der Sahara-Region (an Spitzentagen lassen wir Bergler Afrika gar hinter uns). Da fragt sich der kritische Bürger schon, weshalb bei uns der Photovoltaik-Ausbau noch derart zulegen muss: Zur Erreichung des Ziels einer inländischen Photovoltaik-Stromproduktion von mindestens 44 TWh (gemäss “Energieperspektiven 2050+“, Schweizer Energiestrategie 2050), wird die installierte PVA-Leistung um den Faktor 16 wachsen und sich der jährliche PV-Zubau verfünffachen (von 0.3 GW/Jahr (2020) auf bis zu 1.5 GW/Jahr). Auch vor diesem Hintergrund war es überfällig, dass Graubünden einen minimalen steuerlichen Anreiz für PVA-Installationen schafft.

Jede/r von uns kann seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Und die Uhr tickt: Wer gegen grosse gesetzgeberische Eingriffe und Vorgaben in der Zukunft ist, sollte sich heute umso mehr für rasches Losmarschieren stark machen (‘the [magic] market’ ain’t gonna do the job alone – environmental history tell us, just sayin..). Vamos! Schliesslich werden durch die inländische Energiewende moderne heimische Arbeitsplätze und exportfähiges Cleantech-KnowHow geschaffen – samt technischer, und digitaler Lösungen. Und am Ende sinken die Energiepreise, was uns allen zugutekommt.

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